Donnerstag, März 22, 2007

Multikulturelles Verprügeln

Krutikobama
 
Doppelnas 
Zur Dogmatik verfestigte „multikulturelle Toleranz“ kann – wie bei dogmatischen Verfestigungen üblich – leicht zur Groteske ausarten.

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Da hat in Deutschland also eine Richterin den Antrag einer von ihrem Mann mißhandelten Ehefrau auf vorzeitige Scheidung mit der Begründung abgelehnt, daß im marrokanischen Kulturkreis – aus dem beide Ehepartner herstammen – der Mann seiner Frau gegenüber über ein gewisses „Züchtigungsrecht“ verfügt und daß dieses Züchtigungsrecht auch im Koran verankert sei.

Die beiden leben nun aber nicht in Marokko, sondern – in Deutschland. Die Richterin wurde – zum Glück – als befangen abgelehnt, und der Fall hat überhaupt für einigen Wirbel gesorgt. Und obwohl bei diesem Wirbel – wie das bei Wirbeln nun mal so ist – sehr viele und auch sehr viele unnötige Worte gemacht wurden, drängt es mich, zu diesen vielen Worten von mir aus noch einige hinzuzufügen (auf ein paar mehr oder weniger kommt es nicht mehr an)

Also denn:

Meiner Ansicht nach muß echte Toleranz immer von einem aktiven Verstehen der konkreten Situation, auf welche sie sich bezieht, getragen sein. „Toleranz“ hingegen als abstrakte Größe, als unverbindliches „laissez-faire“ setzt voraus ein gewisses Maß an Desinteresse und Ignoranz; vor allem dann, wenn diese abstrakte Größe in ein – im Grunde egozentrisches – Fortschrittsgebaren eingebaut ist („wir sind ja so fortschrittlich; und deshalb müssen wir unbedingt auch tolerant sein…“)

Wer die Sache nicht abstrakt nimmt, sondern konkret, merkt sofort, daß es in dieser Situation ein aktives Part gibt und ein passives: einer, der verprügelt, und eine, die verprügelt wird. Der Abstraktling sieht nur das aktive Part, und da ist alles ganz einfach: Soll er prügeln; vor allem, da das in seinem Kulturkreis ja so üblich ist.

Wenn man die Sache konkret nimmt, fällt sofort ins Auge, daß es sich bei dem Objekt des Verprügelns um ein menschliches Wesen handelt, auf welches sich – wenn schon, denn schon – das Postulat der Toleranz gleichfalls zu erstrecken hat.

Die Gesetzgebung in Deutschland und in sonstigen europäischen Staaten ist bestrebt, den einzelnen Menschen vor entwürdigenden, die leibliche und seelische Gesundheit schädigenden Eingriffen zu schützen; und wer um diesen Schutz ausdrücklich bittet, hat ihn zu bekommen; ganz egal, wie man das in Staaten mit anderen Gesetzgebungen hält.

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Wer aber Wert darauf legt, mißhandelt zu werden (sei es aus Masochismus, sei es aus religiösen oder sonstigen Gründen), dem macht niemand das Recht streitig, solches stillschweigend über sich ergehen zu lassen oder irgendwohin auswandern, wo Mißhandlungen von Gesetzes wegen erlaubt sind.

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So isses

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Nachbemerkung Januar 2015

Beim Durchlesenfie dieser vor Jahren verfaßten Anmerkung fiel mir auf, dass das weiter oben kursiv gesetzte etwas leichtfertig formuliert wurde. Hab das nun verbessert; lass aber den ursprünglichen Text so stehen und bring nachfolgend die verbesserte Version (warum ich das so mache, weiss ich auch nicht; aber ich bin nicht nur gegenüber fremden, sondern auch gegenüber meinen eigenen Macken (so sie sich nicht störend auf das Gemeinwohl auswirken) tolerant.

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Im Idealfall ist echte Toleranz von aktivem Verstehen der konkreten Situation, auf welche sie sich bezieht, getragen. Aber man hat ja keine Zeit, in alles verstehend einzudringen; und so läßt man die Leute halt machen und im Falle Vorhandenseins entsprechender Ehrlichkeit bemüht man sich bloß, sich nicht in leichtfertigem Beurteilen unverstandenen Tuns und unverstandener Gesinnung zu verheddern.

All dies ist sehr edel und durchaus angebracht; aber nur solange angebracht, als durch irgendein Tun nicht in unzumutbarer Weise andere Menschen behelligt werden, die sich solcher Behelligung nicht aussetzen wollen.

Und dann gibt es noch die Toleranz nicht als Gesinnung, sondern als in egozentrisches Fortschrittsgebaren eingebaute Pose („wir sind ja so fortschrittlich; und deshalb müssen wir unbedingt auch tolerant sein…“). Da die Pose, ihrer inneren Natur nach, primär auf ihre Wirkung achtet und weniger auf das, was sonst in ihrer Umgebung vorgeht, liegen auch solche Kinkerlitzchen wie Rechte Dritter nicht im Feld ihres Interesses.

Wer die Sache nicht abstrakt nimmt, sondern konkret, merkt sofort, daß es in dieser Situation ein aktives Part gibt und ein passives: einer, der verprügelt, und eine, die verprügelt wird. Der in seiner Fortschrittspose befangene Abstraktling sieht nur das aktive Part, und da ist alles ganz einfach: Soll er prügeln; vor allem, da das in seinem Kulturkreis ja so üblich ist.

Doppelnas

Samstag, Februar 17, 2007

Von der Verantwortlichkeit

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In den USA wurden – laut dpa – einem einstigen Todeskandidaten, den man 1985 fälschlicherweise wegen Mordes zum Tode verurteilt hatte und der 18 Jahre unschuldig im Gefängnis verbracht hatte, 14 Millionen Schadenersatz zugesprochen.

Wasletzteres natürlich gut ist.

Es heißt, daß damals die Staatsanwaltschaft Informationen, die den Betreffenden entlastet hätten, zurückgehalten hat.

Da drängt sich natürlich die Frage auf: warum man diejenigen, die sich solch fataler Verfälschung der Beweislage schuldig gemacht haben, denn jetzt nicht wegen Mordversuchs oder zumindest Freiheitsberaubung vor Gericht stellt? Denn solches liegt doch eigentlich vor; oder?

Wenn irgendwo ein Unfall passiert, so sucht man krampfhaft nach irgendwem, dem man die Schuld in die Schuhe schieben könnte: weil er etwa bei einer technischen Kontrolle einen mikroskopischen Haarriß in einem Radreifen übersehen hat, weil er versehentlich auf einen falschen Knopf gedrückt hat oder sonstwat. - Natürlich ist es richtig, daß man durch solches Vorgehen die Menschheit vor grob fahrlässigem oder gar böswillig zerstörerischem Verhalten zu schützen sucht (wennauch man dabei nicht unbedingt übertreiben müßte); bloß bleibt unverständlich, warum man hier die Mitarbeiter des Staatsapparats, und darunter auch: der Gerichtsbarkeit, auszuklammern pflegt. In Amerika – aber nicht nur dort – scheint es solche - fahrlässige wie böswillige - Verfehlungen seitens Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden ja häufiger zu geben; hingegen hab ich noch nie gehört, daß entsprechende Konsequenzen gezogen wurden, wie man sie etwa bei fahrlässigem Versagen oder gar aktivem Herbeiführen eines Unfalls im technischen Bereich ziehen würde.

Ein Amtsträger, der aus Karrieregesichtspunkten (oder auch nur, um sich unnötige Arbeit bei der Suche nach dem tatsächlichen Schuldigen zu ersparen) gezielt eine Beweislage solcherart verfälscht, daß dadurch ein Mensch zum Tode verurteilt wird – begeht damit faktisch einen Mordversuch aus niedrigen Beweggründen; beziehungsweise, falls es zur Hinrichtung kommt: einen Mord; und logischerweise müßte er entsprechend zur Verantwortung gezogen werden.

Was zur Konsequenz hätte, daß etwa ein Staatsanwalt oder ein Untersuchungsrichter, der durch gezielte Manipulation der Beweislage einen Unschuldigen in die Todeszelle bringt, riskieren würde, selbst dort zu landen (womit ich nicht unbedingt der Todeszelle das Wort reden will; ich meine nur: wenn es sowat schon mal gibt, sollte im Geiste der vielbeschworenen Demokratie jener Ort auch für alle zugänglich sein).

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Sonntag, Juli 23, 2006

Tiefgreifendes

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Als ich dies schrieb, lebte ich in Tbilissi, und meine Alltagssprache war Russisch (Georgisch hab ich nie so richtig gelernt; aber in dem zweisprachigen Tbilissi ging das auch so). Die deutsche Sprache, mit der ich mehr oder weniger aufgewachsen bin, hätte mir egal sein können. War sie aber nicht.

Obiges Foto hab ich ein Monat vor Verfassen dieses Artikels in der Redaktion der Zeitschrift „Multinationales Georgien“ geknipst.

So isses.


 
Doppelnas

Die deutsche Rechtschreibereform interessiert mich insofern nicht, als ich selbst, so ich Deutsch schreibe, mich an die deutsche Sprache halte und die Willkürlichkeiten irgendwelcher zu Autoritäten ernannter Reformer nicht beachte. Andererseits passiert es doch aber immer wieder, daß man dies und jenes in deutscher Sprache zu lesen hat; und dann packt einen zwischendurch, ob man will oder nicht, eine hilflose Wut ob all dieser Reformerdämlichkeit.

Ob man etwas getrennt schreibt oder nicht getrennt hängt – wie manchen vermutlich bekannt – mit der Begrifflichkeit zusammen, die durch dieses Wort bzw. diese Wörter repräsentiert ist und somit auch mit der Intonation. Hätte es nichts mit der Bedeutung, der Intonation usw... zu zun, sondern nur mit den Launen irgendwelcher normgebender Reformer, so bräuchte man ja eigentlich weiter kein Aufhebens darum zu machen; die mit keiner Realität verbundene Schreibweise könnte man so sein lassen, wie sie ist, oder aber, wenn schon mal Reform, sich den Launen der Reformer anpassen. Aber eben der Unsinn, den die Reformer mit ihren Veränderungen anrichten, lenkt den Blick ganz brutal und schmerzhaft darauf, daß, eben: Zusammenschreiben oder Getrenntschreiben eng mit dem Inhalt und somit auch mit der Intonation verknüpft ist.

Anlaß zu vorliegendem Erguß war eine „tief greifende Veränderung“, bei der ich mich mal wieder aufraffte, mir meinen Ärger vom Leibe zu schreiben (Anlässe gibt es sonst mehr als genug; aber man hat ja auch anderes zu tun, als dauernd nur seinem Ärger Luft machen…)

Wenn man die Sache nicht rein formell nimmt, sondern lebendig, in Verbindung mit der Sprache, entdeckt man sofort, daß „tiefgreifend“ und „tief greifend“ von unterschiedlicher Intonation sind und somit auch von unterschiedlichem Inhalt. Bei „tief greifend“ ist das Verb „greifen“ im Zentrum und wird entsprechend betont, während das Adverbum „tief“ nur als charakterisierendes Anhängsel fungiert. “Ein tief greifender Baggerarm“ zum Beispiel (ein besseres Beispiel fällt mir grad nicht ein; ist ja auch egal).

Etwas ganz anderes das zusammengeschriebene Adjektiv „tiefgreifend“, welches die Konsequenzen einer Tatsache charakterisiert: Eine tiefgreifende Veränderung. (Oder, als Adverb, die Konsequenzen einer Handlung: Er hat das tiefgreifend verändert.)

Aber wozu schreib ich det alles eigentlich?

Ach ja, um mich abzureagieren… Iss ja im Prinzip auch egal…

Prost.

Марсьёнок

Samstag, Juli 01, 2006

Fußballweltmeisterschaftliches

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In Deutschland herrscht zur Zeit Fußballweltmeisterschaft.

Was im Einzelnen läuft, weiß ich nicht, und es interessiert mich auch nicht. Verstehen kann ich, wenn jemand Spaß daran findet, Fußball zu spielen. Halbwegs verstehen kann ich auch noch, wenn jemand Spaß daran hat, zuzugucken, wie andere Fußball spielen. Halbwegs… Selbst hab ich zum Beispiel eine Schwäche fürs Rudern. Doch hab ich nicht das geringste Interesse daran, zuzugucken, wie andere rudern. Wenn ich zugucke, werde ich höchstens neidisch: daß ich selbst grad keine Gelegenheit habe, zu rudern… Aber vielleicht ist das beim Fußball anders; ich weiß es nicht. Kann aber sein.

Vollständig unverständlich ist mir aber, wie man aus dem Zugucken ein solches Tamtam machen kann, und rätselhaft ist mir, wie ganze Völkerstämme ihr Wohl und Wehe davon abhängig machen, wie eine Mannschaft, welche aus irgendwelchen Gründen als „Nationalmannschaft“ des Landes definiert ist, in dem sie ihren Wohnsitz haben, mit anderen Mannschaften spielt; wie brave Bürger, die selbst nie einen Ball in der Hand hatten, ihr Selbstwertgefühl von dem Spiel der Nationalmannschaft jenes Landes abhängig machen, welches ihnen ihren Personalausweis ausgestellt hat. Vor ein paar Tagen las ich gar auf irgendeiner deutschen Nachrichtenseite, daß man in Deutschland hofft, mit Hilfe des Fußballs die wachsende Krise zu bewältigen; sogar die deutsche Bundeskanzlerin wurde mit zum Schrei weit geöffneten Munde beim Fußballgucken fotografiert, und es heißt, daß sie durch ihre Wandlung zum Fußballfan sehr viel an Popularität gewonnen hat. Ja nu, wenn das Volks Wert darauf legt, eine solch fußballfanatische Bundeskanzlerin zu haben, wurde durch solche Wandlung natürlich viel gewonnen.

Für mich aber ist all dies rätselhaft und viel zu hoch; und deshalb lassen wir dieses Thema besser sein und wenden uns verständlicheren Dingen zu.

Kakerlake-4784

Mittwoch, Juni 28, 2006

Vom Rehabilitieren

Nikolai
Am 17. Juli 1918 wurde in Jekaterinburg Nikolai Alexandrowitsch Romanov ermordet; zusammen mit seiner Familie. Es war dies eine Zeit des allgemeinen Mordens und Blutvergießens; so viel wurde gemordet, daß die meisten der in diesen und den folgenden Jahren gewaltsam abgebrochenen Einzelschicksale in Vergessenheit gerieten. Denn das ging in die Millionen… An die Ermordung von Nikolai Alexandrowitsch Romanov erinnert man sich aus dem Grunde, weil er, unter dem Namen Nikolai II, der letzte russische Zar war.

Und nun, neunzig Jahre später, bemüht eine gewisse Maria Romanova, Nachfahrin jener einstmals Rußland beherrschenden Familie, die russischen Gerichte mit der Forderung, den ermordeten Nikolai zu rehabilitieren. Einzelheiten dieser traurigen Komödie kann man, zum Beispiel (in Russisch) nachlesen unter http://www.gazeta.ru/2006/06/26/oa_205569.shtml.

Was eine solche Rehabilitation beinhalten soll, was man durch sie erreichen will – bleibt unverständlich. Zu Zeiten der Sowjetunion wurde nach der „Entlarvung des Personenkults“ fleißig rehabilitiert; das heißt, Menschen, welche aufgrund des Stalin-Terrors unschuldig jahrelang in Lagern oder Gefängnissen eingesperrt waren, wurden befreit und erhielten eine Bescheinigung, daß sie unschuldig sind; und wer den Terror nicht überlebt hatte, wurde posthum rehabilitiert. Das war alles sinnvoll; denn mit der „Entlarvung des Stalinschen Personenkultes“ hörte die Sowjetunion mitsamt ihrer Verfassung nicht auf, zu existieren: der Rehabilitierte galt im Sinne der Verfassung als unbescholtener Bürger, hatte unter Umständen Anrecht auf Entschädigung; und selbst eine posthume Rehabilitierung brachte bei der in der Sowjetunion üblichen Sippenhaft immerhin Vorteile für die Familie.

Inzwischen hat die Sowjetunion mitsamt ihrer Verfassung aufgehört, zu existieren, und wer durch den Stalin- und auch post-Stalin-Terror in Mitleidenschaft gezogen war, hat, ob rehabilitiert oder nicht, mitsamt Angehörigen keinerlei Nachteile mehr zu befürchten. Und auch der gesellschaftliche Ruf ist nicht gefährdet, da heute allgemein bekannt ist, daß das Hineingeraten in die Mühlen der sowjetischen Terrorjustiz nichts mit moralischen Qualitäten des Betroffenen zu tun hatte (oder höchstens in dem Sinn, als moralisch hochstehende da noch leichter reingerieten als andere).

Der Staatsapparat ist – was leicht übersehen wird – eine rein pragmatische Angelegenheit, welche das Zusammenleben der Menschen regelt oder zumindest regeln soll. Daß er nicht selten – selbst von stramm atheistisch auftretenden – mystifiziert wird, hat mit dem realen Sachverhalt nichts zu tun; oder höchstens insofern, als er, der reale Sachverhalt, vernebelt wird und daß dem Staatsapparat durch solche Mystifizierung eine Macht zugesprochen wird, die ihm eigentlich nicht zusteht (im Deutschen gab oder gibt es, zum Beispiel, eine Bezeichnung „der Vater Staat“, und so weiter…). Interessante Folge solcher Mystifizierung ist, zum Beispiel, daß besonders bei autoritätshörigen Zeitgenossen die moralischen Qualitäten eines Menschen bestimmt werden auf Grundlage seiner Beziehung zum Staatsapparat. Wurde er durch den Staatsapparat nie zur Rechenschaft gezogen, ist er „unbescholten“ – so ist er in Ordnung. Ein Mensch kann um sich herum seine Mitmenschen das größte Elend stürzen – wenn er es schafft, solches unter Vermeidung von Konflikten mit dem Staatsapparat zu bewerkstelligen und unbescholten zu bleiben – so ist er ein geachteter Bürger. – Solche Ablenkung von den faktischen moralischen Qualitäten eines Menschen, vom faktischen Wert seines Tuns ist, eben, eine Folge der Mystifizierung des Staatsapparats.

Kommen wir zurück zu Nikolai Alexandrowitsch Romanov. Wenn man seine Tagebücher und Aufzeichnungen liest und die geschichtlichen Ereignisse jener Zeit sich vergegenwärtigt, in die er eingriff oder zumindest hätte eingreifen sollen – bekommt man den Eindruck, daß das ein hochanständiger Kerl war und ein vorbildlicher Familienvater; daß er aber das ganz große Pech hatte, in eine Funktion hineingeboren zu werden, der er aufteufelkommraus nicht gewachsen war. Wenn man seine Aufzeichnungen und seine Taten genauer studiert, kann man sich so nach und nach ein Bild machen von dieser Persönlichkeit und ihren menschlichen Stärken und Schwächen. Wenn man es studiert… Wenig bis gar keine Anhaltspunkte zu den moralischen, menschlichen Qualitäten jenes Nikolai Romanov erhält man hingegen aus der Tatsache, daß er am 17. Juli 1918 in Jekaterinburg erschossen oder ermordet wurde.

Von einer „moralischen“ Rehabilitation kann bei näherem Hinsehen keine Rede sein; das sind Dinge, die mit dem Staatsapparat nichts zu tun haben (wie gesagt: höchstens für solche, die den Staatsapparat mystifizieren und den Wert eines Menschen an der Art seiner Beziehungen zu selbigem bemessen; doch das ist deren Problem). – Was für praktische Folgen eine Rehabilitation für die entfernten „Hinterbliebenen“ haben könnte – bleibt schleierhaft1). Niemand verfolgt sie, niemand macht ihnen einen Vorwurf daraus, daß sie entfernt verwandt sind mit jenem vor neunzig Jahren ums Leben gekommenen…

So daß man etwas Mühe hat zu verstehen, was das eigentlich soll…
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1) Die Richter, die sich mit dieser Spiegelfechterei abzuquälen haben, meinen, daß es sich bei jener Erschießungsaktion um einen kriminellen Akt, also um einen ganz normalen Mord handelt und daß deswegen von einer Rehabilitierung keine Rede sein kann. – Um im Sinne der jenem Rehabilitierungsgesuch zugrundeliegenden verworrenen Mystik definieren zu können, ob es sich um einen Mord oder um eine Hinrichtung handelt, muß man erst feststellen, ob im juristisch-mystischen Sinne zu jenem Zeitpunkt die Sowjetunion bereits als existent zu betrachten ist; und wenn ja: ob der Befehl zur Erschießung von beglaubigten Vertretern dieser Staatswesenheit erging, oder ob die Erschießenden nach eigenem Gutdünken handelten. – Obwohl man sich fast schämen muß, einen solchen keinerlei Realitäten berührenden Gedankengang überhaupt auszusprechen, sei er der Vollständigkeit halber trotzdem erwähnt.